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Rehabilitationssport und Funktionstraining im

I.F. Bad Pyrmont Gesundheitssport e.V..

 

Wenn Ihnen Ihr Arzt Rehabilitationssport/  Funktionstraining verordnet hat, können Sie an den entsprechenden Angeboten teilnehmen. Dazu ist es nicht notwendig Mitglied im Verein zu werden.

Um Ihre Gesundheit weiter zu fördern, können Sie unsere Vereinsangebote wie z.B. weiteres Gerätetraining, Individualtraining oder Sauna u.s.w. nutzen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen setzt eine Mitgliedschaft in unserem Verein voraus.

Bei administrativen Fragenwie z.B.: Wer hält die Verordnungsvordrucke vor? Wie läuft das mit der Bezahlung durch die Krankenkasse? beraten wir Sie gerne. 
Kontaktdaten: siehe unten

 

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport bietet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Er kommt grundsätzlich für alle Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie für chronisch Kranke in Frage.

Die gesetzlich definierte Leistung „Rehabilitationssport“ bietet der Verein in nach bundesweit einheitlichen Kriterien speziell anerkannten Gruppen an. Die Qualität in den Sportgruppen wird durch die betreuende Ärztin/den betreuenden Arzt und die qualifizierte Übungsleiterin/den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand einer ärztlichen Verordnung festgelegt.

Rehabilitationssport kommt für Menschen in Betracht, die bereits unter einer Erkrankung leiden. Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den erkrankten Menschen ein. Ziel ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Mit Hilfe von bewegungstherapeutischen Übungen wird der weitere Krankheitsverlauf positiv beeinflusst. Die Teilnahme am Rehabilitationssport kann über eine ärztliche Verordnung erfolgen, die vor dem Beginn durch die Krankenkasse geprüft und genehmigt werden muss. 

Alle Angebote im Rehabilitationssport sind qualitätsgesichert. Gerne beantworten auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Fragen rund um den Rehabilitationssport.

 

Was ist Funktionstraining?

Funktionstraining kann bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane verordnet werden. Auch diese Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Übungseinheit umfasst mindestens 30 Minuten in den Trockengymnastik-Gruppen. Alle Angebote im Funktionstrainingsbereich sind qualitätsgesichert. Gerne beantworten auch hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Fragen rund um das Funktionstraining.

 

Was müssen Sie tun?

Wenn Ihre behandelnde Ärztin/ Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining  sieht, wird das Formular „Muster 56“ ausgefüllt. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt oder ihrer Krankenkasse.

Dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse. Vor dem Beginn des Rehabilitationssports/ des Funktionstrainings muss eine Kostenübernahmebestätigung vorliegen (Genehmigung). Die Kasse prüft den Antrag und genehmigt. Bei Verordnungen, für die die Rentenversicherung zuständig ist, entfällt diese Bestätigung. Mit der Verordnung ist die Kostenzusage verbunden.

Wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie eine Rehabilitationssport-/ Funktionstrainings-Gruppe in Ihrer Nähe auswählen und mit dem Sporttreiben beginnen.

Ebenso kann im Anschluss an eine von der Rentenversicherung erbrachten Leistung zur medizinischen Rehabilitation Rehabilitationssport oder Funktionstraining durch die Klinik-Ärztin/den Klinik-Arzt verordnet werden.

 

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport/ Funktionstraining ist zwischen den Sportverbänden und den Leistungsträgern vertraglich geregelt. Wenn Sie dem Verein, in dem Sie Rehabilitationssport machen wollen, eine genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen keine Kosten für Sie.

Ein Ziel des Rehabilitationssports/ des Funktionstrainings ist, jede Teilnehmerin / jeden Teilnehmer an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit zu sichern. So kann auch während des Verordnungszeitraums freiwillig von Ihnen eine Mitgliedschaft im Verein abgeschlossen werden, mit der Sie zusätzliche Vereinsangebote nutzen können und die Arbeit des Vereins unterstützen.

 

Kontaktdaten: 

Sprechzeiten: montags – freitags jeweils 9 – 12 Uhr
Sportstätte: in den Räumen der Ideal Fitness Center GmbH, Dringenauer Str. 12, 31812 Bad Pyrmont
Ansprechpartner: Olaf Gräbel, Tel.Nr.: 05281 620074

 

BSN Niedersachsen: www.bsn-ev.de

 

 

Studio Bad Pyrmont

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